Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erklärt das HoF die Bestimmungen der Satzung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in der jeweils geltenden Fassung für seinen Bereich ebenfalls für verbindlich:

Satzung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und über den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.12.2023 (ABl. MLU 2024, Nr. 1, S. 1)

HoF-Ombudspersonen zur Anhörung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

PD Dr. Britta Behm

Dr. Andreas Beer (Stellvertreter)